Standortkonzept
für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Konradsreuth
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Grundsätzliches
- Begrenzung von bis zu 2 % des Gemeindegebiets für Sondergebietsfläche ( = 86,92 Hektar)
- Ohne Einbezug der Flächen an Bahnschienen und Autobahn
Mit Beschluss des Gemeinderats stellt das Standortkonzept eine informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar, die bei künftigen Bauvoranfragen sowie im Zuge der erforderlichen Einzelfallprüfungen und Bauleitplanungen als Entscheidungsgrundlage eingestellt wird und zu berücksichtigen ist.
Eignungsflächen
- Nähe Autobahn
- Nähe Bahnschienen
Ausschlussflächen
- Biotopflächen
- Trinkwasserschutzgebiet
- Gewässerrandstreifen
- Naturdenkmäler
Restriktionsflächen
- Bodendenkmäler
- Vorbehaltsgebiet Windenergie
- Vorranggebiet Windenergie
- Landschaftsschutzgebiet
- Ökoflächenkataster
Ausschlussflächen
- 250 Meter zu im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohn- und Mischgebieten
- Flächen mit Grünlandzahl oder Ackerzahl über 40
- Vorranggebiet für Windenergie
Restriktionsflächen
- 500 Meter zu im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohn- und Mischgebieten
- Flächen mit Grünlandzahl oder Ackerzahl über 32
Ergebniskarte
Bewertungsmatrix
Definition und Differenzierung der Kriterien:
Nummer 1: |
Es wird eine Pufferfläche von 250 Meter Abstand eingehalten = 2 Punkte Es wird eine Pufferfläche von 500 Meter Abstand eingehalten = 4 Punkte |
Nummer 2: | Geringfügige Einsehbarkeit von Flächen innerhalb des Gemeindegebietes. |
Nummer 3: | Das Landschaftsbild wird aufgrund von Faktoren wie Vorbelastung der Landschaft, einer geringen Eigenart des Landschaftsbildes, der vorhandenen Landschaftsstrukturen, der angedachten Eingrünungen der Fläche oder aufgrund der Lage nur geringfügig beeinträchtigt. |
Nummer 4: | Es erfolgt eine Beweidung, beispielsweise durch Schafe, auf der Fläche, die mittels eines Beweidungskonzeptes verbindlich durchgeführt wird. |
Nummer 5: |
Die Option einer monetären Beteiligung der Bürger der Gemeinde Konradsreuth an der Anlage sollte möglich sein. Externer Investor ohne Bürgerbeteiligung = Ausschlusskriterium Örtlicher Investor ohne Bürgerbeteiligung = 0 Punkte Externer Investor mit Bürgerbeteiligung = 1 Punkt Örtlicher Investor mit Bürgerbeteiligung = 2 Punkte |
Nummer 6: | Ackerzahlen und Grünwertzahlen, die im Mittel der Anlage unter dem Durchschnitt des Landkreises liegen, wirken sich positiv auf die Bewertung aus. |
Nummer 7: | Es erfolgt eine naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche durch die Ansaat von extensiv Grünland, Eingrünungen innerhlab der Fläche, Erhaltung von Brut- und Nistplätzen, Flächen für den Wildwechsel, Möglichkeiten für Agri-PVA, etc.) |
Nummer 8: | Eine vollständige Eingrünung der Anlage fördert die Einbindung in die Landschaft und verringert die Einsehbarkeit der Fläche. Daher erhält dieser Punkt von der Gemeinde besondere Beachtung. Sollte die Anlage an Waldflächen angrenzen, ist eine vollständige Eingrünung erfüllt, wenn zu allen einsehbaren Flächen eine Eingrünung in Form einer mindestens 5 Meter breiten autochthonen Hecke gewährleistet wird. |
X = ist mit einem Ausschlusskriterium gleichzusetzen. Das Verfahren wird nicht aufgenommen.