Mitteilung der Pass- und Ausweisbehörde
Neue Regelung für biometrische Passbilder ab 1. Mai 2025
Ab 1. Mai gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder.
Diese dürfen künftig nur noch digital erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden.
Das digitale Passfoto kann entweder direkt vor Ort in der Gemeinde gegen eine Gebühr von 6 Euro aufgenommen werden oder in einem Fotostudio, das über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt. Eine Liste bereits angebundener Fotostudios ist im Internet abrufbar: www.alfo-passbild.com.
Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten zu verhindern und die Sicherheit der Ausweisdokumente weiter zu erhöhen.
Papierfotos können nach dem 1. Mai 2025 nicht mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten eingereicht werden.