EAPl.Nr. 6102 – SG 10

 

Vollzug des Baugesetzbuchs

 

Amtliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Ahornberg I“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:

 

Der Gemeinderat Konradsreuth hat in seiner Sitzung vom 13. März 2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Ahornberg I“ im Ortsteil Ahornberg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Änderung hat eine Größe von etwa 1.450 m².

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 227/4 der Gemarkung Ahornberg, dies entspricht der öffentlichen Grünfläche im Südosten des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes.

 

Geltungsbereich Ahornberg 1

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Ahornberg I“ kann im Rathaus der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während folgender Zeiten:


Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr


eingesehen werden.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

 

Verfahrensart

 

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung weniger als 20 000 Quadratmeter beträgt, sind die Voraussetzungen erfüllt das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ahornberg I“ nach § 13 a BauGB durchzuführen (sog. beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Ziele und Zwecke der Planung:


Die Gemeinde Konradsreuth beabsichtigt den Bau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Ahornberg zu ermöglich. Der Bereich befindet sich nördlich der Helmbrechtser Straße. Bislang liegt der Bereich innerhalb des Bebauungsplanes „Ahornberg I“ und ist als öffentliche Grünfläche innerhalb eines Mischgebiets festgesetzt.
In Ahornberg findet eine Dorferneuerung statt, im Zuge derer das bestehende Feuerwehrhaus in der Ortsmitte abgerissen bzw. umgenutzt wird. Aufgrund dessen ist es notwendig in räumlicher Nähe einen Bauplatz für Flächen für Gemeinbedarf gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung Feuerwehr zu schaffen, um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses baurechtlich zu ermöglichen.

 

Bekanntmachung der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:


In der Sitzung des Gemeinderates vom 13. März 2024 wurde der Planentwurf gebilligt. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

 

Geltungsbereich Ahornberg I

 

Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.

 

Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Ahornberg I“ für die Gemeinde Konradsreuth mit Begründung in der Fassung vom 13. März 2024, wird im Zeitraum


vom 08. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024


auf der Internetseite der Gemeinde Konradsreuth veröffentlicht und kann ebenfalls über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden.


Darüber hinaus werden die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während der allgemeinen Dienststunden:


Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltung vorgebracht und abgegeben werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans „Ahornberg I“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis zum Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis zur Barrierefreiheit:

 

Die Räumlichkeiten sind nicht komplett barrierefrei zugänglich, weshalb darum gebeten wird, die Einsichtnahme nach Möglichkeit vorab telefonisch (Herr Dittmar, Tel.-Nr.: 09292 9599-14), per E-Mail oder postalisch anzumelden, um die persönliche Einsichtnahme auch mit körperlichen Einschränkungen zu ermöglichen.

 

Konradsreuth, den 25. März 2024

(Dienstsiegel)

Matthias Döhla

Erster Bürgermeister

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