Gz.Nr.: 6102 – SG 30
Vollzug des Baugesetzbuchs;
Amtliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Konradsreuth Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
B E K A N N T M A C H U N G
des Aufhebungsbeschlusses:
Der Gemeinderat Konradsreuth hat in seiner Sitzung vom 20. Januar 1999 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Konradsreuth Ortsmitte“ im Zentrum der Gemeinde Konradsreuth beschlossen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von etwa 15.500 m².
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes wird nach Norden durch den Marktplatz und die Münchberger-/ Hoferstraße, nach Osten, Süden und Westen durch bestehende Wohnbebauung begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes „Konradsreuth Ortsmitte“ kann im Rathaus der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während folgender Zeiten:
Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Verfahrensart
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll das Verfahren nach § 13 a BauGB und somit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Die maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung beträgt weniger als 20 000 Quadratmeter.
Da diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB durchgeführt (sog. beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Der Grund für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Konradsreuth Ortsmitte“ ist, dass dieser einer nachhaltig geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht mehr gerecht wird. Denn um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten vorrangig genutzt werden.
Diese werden in Konradsreuth durch den Bebauungsplan „Konradsreuth Ortsmitte“ aufgrund der vorgegebenen Art der baulichen Nutzung zurückgehalten. Durch das bestehende Mischgebiet in der Ortsmitte, das in Teilbereichen bereits überwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist, wird durch § 15 BauNVO die städtebaulich vertretbare Wohnnutzung im Innenbereich unnötigerweise limitiert. Um zukünftig innerörtliche Wohnnutzung und die Wohnfunktion im Ortskern zu stärken, ist eine Aufhebung des Bebauungsplanes „Konradsreuth Ortsmitte“ erforderlich.
Ziel der Aufhebung ist es, noch unbebaute Grundstücke einer baulichen - § 34 BauGB – entsprechenden Nutzung zuzuführen und künftige städtebaulich verträgliche Umbaumaßnahmen an Bestandsgebäuden zu ermöglichen.
Bekanntmachung der Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Februar 2023 wurde der Planentwurf gebilligt. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Konradsreuth Ortsmitte“ für die Gemeinde Konradsreuth mit Begründung in der Fassung vom 15. Februar 2023, liegt im Zeitraum
vom 20. März 2023 bis einschließlich 21. April 2023
in der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während der allgemeinen Dienststunden:
Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen sind während der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde, Rubrik „Aktuelles und Termine“, einzusehen.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die Räumlichkeiten sind nicht komplett barrierefrei zugänglich, weshalb darum gebeten wird, die Einsichtnahme nach Möglichkeit vorab telefonisch (Herr Dittmar, Tel.-Nr.: 09292 9599-14), per E-Mail oder postalisch anzumelden, um die persönliche Einsichtnahme auch mit körperlichen Einschränkungen zu ermöglichen.
Konradsreuth, den 22. Februar 2023
Gemeinde Konradsreuth
(Siegel)
Matthias Döhla
Erster Bürgermeister