Gz.Nr.: 6102 – SG 30
Vollzug des Baugesetzbuchs;
Amtliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“
B E K A N N T M A C H U N G
des Aufhebungsbeschlusses:
Der Gemeinderat Konradsreuth hat in seiner Sitzung vom 26. September 2012 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“ nördlich des Schlossparks Konradsreuth beschlossen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von etwa 72.900 m².
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes wird nach Norden, Osten und Süden durch Wohnbebauung, nach Westen durch Wohnbebauung sowie freie landwirtschaftliche Fläche begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“ kann im Rathaus der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während folgender Zeiten:
Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Baugrundstücke im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“ sind mit Ausnahmen von vier Bauplätzen vollständig bebaut. Es ist davon auszugehen, dass der bestehende Bebauungsplan die Bebauung der Baulücken eher erschwert als begünstigt. Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, beschloss der Gemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“.
Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Februar 2023 wurde der Planentwurf gebilligt. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Der gebilligte und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Schlosspark“ für die Gemeinde Konradsreuth mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15. Februar 2023, kann im Zeitraum
vom 20. März 2023 bis einschließlich 21. April 2023
in der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth, während der allgemeinen Dienststunden:
Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
öffentlich eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde, Rubrik „Aktuelles und Termine“, einzusehen.
Während der Beteiligung können Stellungnahmen bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind gegenwärtig nicht vorhanden.
In der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes werden in Punkt 4 der Begründung Informationen zur vorhandenen Vegetation innerhalb des Geltungsbereiches beschrieben. Belange des Denkmalschutzes, des Immissionsschutzes sowie des Landschafts- und Naturschutzes werden in Punkt 7 dargelegt.
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die Räumlichkeiten sind nicht komplett barrierefrei zugänglich, weshalb darum gebeten, die Einsichtnahme nach Möglichkeit vorab telefonisch (Herr Dittmar, Tel.-Nr.: 09292 9599-14), per E-Mail oder postalisch anzumelden, um die persönliche Einsichtnahme auch mit körperlichen Einschränkungen zu ermöglichen.
Konradsreuth, den 22. Februar 2023
Gemeinde Konradsreuth
(Siegel)
Matthias Döhla
Erster Bürgermeister