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Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung
(zu erhalten von der Meldebehörde der Hauptwohnung)
Beglaubigte
Abschrift aus dem Geburtseintrag oder eine Geburtsurkunde
außerdem sind ggf. vorzulegen
evtl.
Geburtssurkunden gemeinsamer Kinder
Die Urkunden sollen nicht älter als 6 Monate
sein.
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