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Formulare zum Vollzug der Trinkwasserverordnung

Anlagen mit Entnahme oder Abgabe von Wasser, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat (z.B. Regenwassernutzungsanlagen, Nutzung von Dachablaufwasser, Grauwasser) - Anzeige nach § 13 Absatz 3 TrinkwV 2001

Trinkwasserversorgungsanlagen nach § 3 Buchstabe Nr. 2 c (Hausinstallationen), aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird - Anzeige nach § 13 Absatz 2 Satz 2 der TrinkwV 2001




Weitere Onlineformulare erreichen Sie über den Virtuellen Marktplatz Bayern. Sie haben
die Möglichkeit über den Begriff "Lebenslagen" oder "Behördenleistungen" zu den
entsprechenden Formularen zu gelangen bzw. über die Eingabe von Suchwörtern.
Beispiel:
"W" wie "Wohnungswechsel-Anmeldung bei der Meldebehörde"; bitte auch links in der Navigation PLZ und Ort angeben.


www.baynet.de

Dem Virtuellen Marktplatz Bayern sind verschiedene regionale Marktplätze
untergeordnet. Unser Regionaler Marktplatz ist zu erreichen unter:

www.hochfranken24.baynet.de

Auch bei diesem regionalen virtuellen Marktplatz können Sie die
Formulare wie oben beschrieben finden.

Virtueller Marktplatz Bayern Klicken Sie hier.

Ihr Standesamt informiert:

Ab 01.01.2012 Übertragung der Zuständigkeit auf das Standesamt Oberkotzau!

Aus wirtschaftlichen Überlegungen und finanziellen Gründen sowie im Interesse einer Steigerung der Effizienz der Kommunalverwaltungen arbeiten kreisangehörige Gemeinden verstärkt zusammen. Auf verschiedenen Gebieten, z.B. im Bereich des Gemeindebauhofs, wird diese interkommunale Zusammenarbeit seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Nun erfolgt auch im Bereich des Standesamtes eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Aufgaben des Standesamtes Konradsreuth vom Standesamt der Marktgemeinde Oberkotzau wahrgenommen. Gleichwohl besteht das Standesamt der Gemeinde Konradsreuth weiter.

Die Gemeindeverwaltung Oberkotzau ist wie folgt erreichbar:

Anschrift: Marktgemeinde Oberkotzau, Am Rathaus 2, 95145 Oberkotzau
Telefon: 09286 / 941 - 20 (Sammelnummer)
Telefax: 09286 / 941 - 13
Ansprechpartner im Standesamt Oberkotzau ist Herr Rainer Kätzel, telefonisch erreichbar unter
Tel.-Nr. 09286 / 941 - 22.

Für die Gemeindeverwaltung Oberkotzau gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und zusätzlich Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die Gemeindeverwaltung Konradsreuth - Standesamt - unterstützt das Standesamt Oberkotzau künftig als Anlaufstelle. Insbesondere können in der Gemeindeverwaltung Konradsreuth weiterhin bestimmte Anträge entgegengenommen und ausgestellte Urkunden abgeholt werden. Ferner steht das Standesamt Konradsreuth für allgemeine Auskünfte weiterhin zur Verfügung. Ansprechpartner sind Frau Angelika Erhard, telefonisch erreichbar unter der Nr. 09292 / 95 99 16, und Frau Manuela Poschert, Tel.- Nr. 09292 / 95 99 17.

Anmeldungen zur Eheschließung (früher Aufgebote genannt) werden vom Standesamt Oberkotzau aufgenommen. Die standesamtlichen Trauungen sind weiterhin im Rathaus Konradsreuth möglich und werden künftig vom Eheschließungsstandesbeamten, Herrn ersten Bürgermeister Matthias Döhla, vorgenommen. Ferner können auch die Standesbeamten der Gemeinde Oberkotzau Eheschließungen durchführen.

 

Geburten
Entbindungen zu Hause sind beim zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche mit einer Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes anzuzeigen.
Geburten in den Krankenhäusern werden in der jeweiligen Krankenhausverwaltung angemeldet.
Die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde erfolgt automatisch.


Eheschließungen
Trauungen werden auch am Samstag bis 13.00 Uhr abgehalten. Besondere Terminabstimmung ist jedoch erforderlich! Die beabsichtigte Eheschließung muss rechtzeitig vor dem gewünschten Eheschließungstermin von beiden Verlobten beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Hierzu sind verschiedene Unterlagen vorzulegen:
Von volljährigen Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und Deutsche sind:

Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung (zu erhalten von der Meldebehörde der Hauptwohnung)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder eine Geburtsurkunde


außerdem sind ggf. vorzulegen
evtl. Geburtssurkunden gemeinsamer Kinder

  Die Urkunden sollen nicht älter als 6 Monate sein.

Von Verlobten, die bereits verheiratet waren:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder eine Geburtsurkunde
Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe oder eine Eheurkunde
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Eheschließung weitere Unterlagen. Auskunft bitte beim Standesamt einholen.

 

Sterbefälle
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Ein Bestattungsunternehmen ist zu verständigen. Auf Wunsch zeigt auch das Bestattungsunternehmen den Sterbefall beim Standesamt an.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Todesbescheinigung des Arztes
Geburtsurkunde
Wenn der Verstorbene verheiratet war:
Geburtsurkunden beider Ehegatten und die Eheurkunde
Ausweis der/des Verstorbenen


Bei unnatürlichem Tod (z.B. Auffinden einer Leiche, Unfalltod) sind amtliche Ermittlungen notwendig.
In diesem Fall obliegt die Anzeige des Sterbefalles der Polizei
(bei uns: Kriminalpolizeiinspektion Hof, Tel. Nr. 09281/704-0).