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Formulare zum Vollzug der Trinkwasserverordnung

Anlagen mit Entnahme oder Abgabe von Wasser, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat (z.B. Regenwassernutzungsanlagen, Nutzung von Dachablaufwasser, Grauwasser) - Anzeige nach § 13 Absatz 3 TrinkwV 2001

Trinkwasserversorgungsanlagen nach § 3 Buchstabe Nr. 2 c (Hausinstallationen), aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird - Anzeige nach § 13 Absatz 2 Satz 2 der TrinkwV 2001




Weitere Onlineformulare erreichen Sie über den Virtuellen Marktplatz Bayern. Sie haben
die Möglichkeit über den Begriff "Lebenslagen" oder "Behördenleistungen" zu den
entsprechenden Formularen zu gelangen bzw. über die Eingabe von Suchwörtern.
Beispiel:
"W" wie "Wohnungswechsel-Anmeldung bei der Meldebehörde"; bitte auch links in der Navigation PLZ und Ort angeben.


www.baynet.de

Dem Virtuellen Marktplatz Bayern sind verschiedene regionale Marktplätze
untergeordnet. Unser Regionaler Marktplatz ist zu erreichen unter:

www.hochfranken24.baynet.de

Auch bei diesem regionalen virtuellen Marktplatz können Sie die
Formulare wie oben beschrieben finden.

Virtueller Marktplatz Bayern Klicken Sie hier.



Ihr Standesamt informiert:

Terminvereinbarungen mit dem Standesamt Konradsreuth
Aufgrund der Personalstärke der Gemeindeverwaltung ist das Standesamt Konradsreuth seit geraumer Zeit mit zwei Teilzeitbeschäftigten wechselweise besetzt. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitregelung, insbesondere bei Urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfällen, kann es gelegentlich vorkommen, dass das Standesamt unbesetzt bleibt.

Um unseren Bürgern mehrfache Behördengänge zu ersparen, sollten zumindest bei der Wahrnehmung zeitaufwendiger Angelegenheiten mit dem Standesamt Termine vereinbart werden. Ansprechpartner hierfür sind die beiden Standesbeamtinnen, Frau Angelika Erhard, Tel.Nr. 09292 / 95 99 16, E-Mail. angelika.erhard@konradsreuth.de, und Frau Manuela Poschert, Tel.Nr. 09292 / 95 99 17, E-Mail: manuela.poschert@konradsreut.de.

 

Geburten
Entbindungen zu Hause sind beim örtlich zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche mit einer Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes anzuzeigen.
Geburten in den Krankenhäusern werden in der jeweiligen Krankenhausverwaltung angemeldet.
Die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde erfolgt automatisch.


Eheschließungen
Trauungen werden auch am Samstag bis 13.00 Uhr abgehalten. Besondere Terminabstimmung ist jedoch erforderlich! Die beabsichtigte Eheschließung muss rechtzeitig vor dem gewünschten Eheschließungstermin von beiden Verlobten im Standesamt angemeldet werden. Hierzu sind verschiedene Unterlagen vorzulegen
Von volljährigen Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und Deutsche sind:

Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung (zu erhalten von der Meldebehörde der Hauptwohnung)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder eine Geburtsurkunde


außerdem sind ggf. vorzulegen
evtl. Geburtssurkunden gemeinsamer Kinder

  Die Urkunden sollen nicht älter als 6 Monate sein.

Von Verlobten, die bereits verheiratet waren:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder eine Geburtsurkunde
Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe oder eine Eheurkunde
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Eheschließung weitere Unterlagen. Auskunft bitte beim Standesamt einholen.
Gz.: 110/1.1 - SG 1

Terminvereinbarungen mit dem Standesamt Konradsreuth

Aufgrund der Personalstärke der Gemeindeverwaltung ist das Standesamt Konradsreuth seit geraumer Zeit mit zwei Teilzeitbeschäftigten wechselweise besetzt. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitregelung, insbesondere bei Urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfällen, kann es gelegentlich vorkommen, dass das Standesamt unbesetzt bleibt.

Um unseren Bürgern mehrfache Behördengänge zu ersparen, sollten zumindest bei der Wahrnehmung zeitaufwendiger Angelegenheiten mit dem Standesamt Termine vereinbart werden.

Ansprechpartner hierfür sind die beiden Standesbeamtinnen,
Frau Angelika Erhard, Tel.Nr. 09292 / 95 99 16, E-Mail. angelika.erhard@konradsreuth.de, und
Frau Manuela Poschert, Tel.Nr. 09292 / 95 99 17, E-Mail: manuela.poschert@konradsreut.de.

Konradsreuth, den 23.04.2010
Döhla, 1. Bürgermeister

 

Sterbefälle
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Ein Bestattungsunternehmen ist zu verständigen. Auf Wunsch zeigt auch das Bestattungsunternehmen den Sterbefall beim Standesamt an.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Todesbescheinigung des Arztes
Geburtsurkunde
Wenn der Verstorbene verheiratet war:
Geburtsurkunden beider Ehegatten und die Eheurkunde
Ausweis der/des Verstorbenen


Bei unnatürlichem Tod (z.B. Auffinden einer Leiche, Unfalltod) sind amtliche Ermittlungen notwendig.
In diesem Fall obliegt die Anzeige des Sterbefalles der Polizei
(bei uns: Kriminalpolizeiinspektion Hof, Tel. Nr. 09281/704-0).