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  KULTURELLES / VERANSTALTUNGEN 2013

Termine für das Jahr 2013

Juni

08.06.2013

Festabend 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Martinsreuth

Freiwillige Feuerwehr Martinsreuth
16.06.2013

5. Kulturfrühschoppen mit den
"Leipoldsgriener Vier-Xang"

Bürgerverein Konradsreuth
19.06.2013 Gemeinderatssitzung
Beginn: 19.00 Uhr
 
22.06.2013 Sommerfest im Martin-Luther-Kindergarten Martin-Luther-Kindergarten
22.06.2013 Sonnenwendfeier Evang. Landjugendgruppe Oberpferdt
23.06.2013 Gartenfest im "Züchtergarten" Geflügel- und Kleintierzuchtverein 1925 Konradsreuth e.V.
28.06. - 30.06.2013 Sportfest am Sportplatz in Ahornberg FC 1966 Ahornberg e.V.
29.06.2013 Schulfest Grundschule am Schlosspark

Juli

06.07.2013

Sommerfest im Wilhelm-Löhe-Kindergarten

Wilhelm-Löhe-Kindergarten
07.07.2013

Bürgerfest und Tag der Franken

Bürgerverein Konradsreuth
12.07. - 14.07.2013 Sportfest am Sportplatz in Konradsreuth FC Konradsreuth 1926 e. V.
19.07. - 21.07.2013 Sportfest am Sportplatz in Martinsreuth 1. FC Martinsreuth e.V.
24.07.2013 Gemeinderatssitzung
Beginn: 19.00 Uhr
 
28.07.2013 Gemeindefest der Kartholischen Kirche Katholische Kirchengemeinde

August

10.08. - 11.08..2013

Dorffest am Dorfplatz in Ahornberg

FC 1966 Ahornberg e.V.
24.08.2013

Gartenfest am "Schießhaus"t

Sportschützenverein Frohsinn 1885 e.V.

September

06.09.2013- 07.09.- 08.09..2013

"Froschburg-Rock"
"Froschburg-Kärwa" in der Froschburg

Gesangverein 1860 Konradsreuth
14.09.2013

Open-Air-Kinderkino

Kreisjugendring Konradsreuth
15.09.2013 Weltkindertag Kreisjugendring Konradsreuth
18.09.2013 Gemeinderatssitzung
Beginn: 19.00 Uhr
 
28.09.2013 Festabend 150 Jahre Turnverein Konradsreuth Turnverein Konradsreuth

Oktober

05.10.2013

Herbstfest der Gartenfreunde Ahornberg

Gartenfreunde Ahornberg
11.10.2013

Offener Abend des Square-Dance-Club

Square-Dance-Club Konradsreuth
11.10.2013 Muckturnier des FC Ahornberg FC 1966 Ahornberg e.V.
12.10.2013 Herbstkultur Bürgerverein Konradsreuth e.V.
16.10.2013 Gemeinderatssitzung
Beginn: 19.00 Uhr
 
19.10.2013 Kirchweihtanz im Feuerwehrhaus Freiwillige Feuerwehr Konradsreuth
20.10.2013 Herbstkirchweih mit Markt in Konradsreuth Gemeinde Konradsreuth mit
Bürgerverein Konradsreuth e.V.
27.10..2013 Herbstkirchweih in Ahornberg  

November

02.11.2013

Freundschaftssingen

Gesangverein Ahornberg von 1885
03.11.2013

Terminabsprache der Vereine im "Schießhaus"

Sportschützenverein Frohsinn 1885 e.V.
09.11.2013 Weinfest im Feuerwehrhaus in Martinsreuth Feuerwehrverein Martinsreuth
13.11.2013 Gemeinderatssitzung
Beginn: 19.00 Uhr
 
30.11.2013 Adventsabend der Gartenfreunde Ahornberg Gartenfreunde Ahornberg

Dezember

01.12.2013

Bunter Nachmittag in der Schulturnhalle

Gesangverein Ahornberg von 1885
08.12.2013

Adventskonzert in der Evang. Kirche Konradsreuth

Gesangverein 1860 Konradsreuth
08.12.2013 Adventskonzert in der Evang. Kirche Ahornberg Gesangverein Ahornberg von 1885
11.12.2012 Gemeinderatssitzung
Beginn: 19.00 Uhr
 
15.12.2013 Waldweihnacht in Konradsreuth Evang. Kirchengemeinde Konradsreuth

Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
Checkliste für Veranstalter:
(Vereine, Gastwirte)

1) Anmeldung gem. § 19 LStVG bei der Gemeinde, mindestens eine Woche vor der Veranstaltung
(Die Anzeige ist kostenfrei, wenn sie rechtzeitig erstattet wird. Bei nicht fristgemäß erstatteter Anzeige bedarf es einer kostenpflichtigen Erlaubnis.) Bei Durchführung von Veranstaltungen mit einem Besuchervolumen von 200 Besuchern und mehr, ist eine Anzeige mind. 2 Wochen vor der Veranstaltung, bei Veranstaltungen, für die verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich sind, mind. 3 Wochen vor der Veranstaltung, vorzunehmen.

Hinweis: Die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung ist immer erforderlich.
Ggfs. ist zusätzlich zu beantragen:
  .
2) Dauer der Veranstaltung (Sperrzeit)
Die seit 01.01.2005 geltende Sperrzeit, Beginn 5.00 Uhr, Ende 6.00 Uhr, gilt nur für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten.

Bei Gestattungen von öffentlichen Veranstaltungen gem. § 12 GastG (Gartenfeste und sonst. öffentliche Veranstaltungen im Freien, bzw. in Zelten) werden nach wie vor Auflagen dahingehend, dass die Veranstaltung nur bis 2.00 oder 3.00 Uhr gestattet wird.
  .
3) Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 GastG
(es muss ein besonderer Anlass vorliegen)
Gleichzeitig muss der Veranstalter eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung garantieren (Erklärung über Abwasserbeseitigung)

Bei Abhaltung einer Veranstaltung an bestimmten Plätzen, z. B. Lage an einer Kreis- oder Gemeindestraße:
  .
4) Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
(entweder bei der Gemeinde Konradsreuth - bei Gemeindestraßen, oder beim Landratsamt Hof - bei Kreisstraßen, usw.) - und zwar möglichst 3 Wochen vorher.
Der Veranstalter muss jeweils ausreichend Parkplatz zur Verfügung stellen)

Bei Veranstaltungen mit Festzug:
  .
5) Beantragung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung eines Umzuges - mindestens 3 Wochen vorher
(Vordrucke hält die Gemeinde Konradsreuth bereit)

Der Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung hat eigenverantwortlich für den geordneten und störungsfreien Verlauf zu sorgen. Bei größeren Veranstaltungen sollte sich rechtzeitig vorher mit der Gemeinde Konradsreuth in Verbindung gesetzt werden, damit evtl. zusätzlich erforderliche Auflagen (z. B. Sanitäts- u. Feuersicherheitswachen, usw.) abgeklärt werden können.

Wichtiger Hinweis für die Vereine
Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (sogenannte "Lebensmittelzeugnisse") durch beauftragte Ärzte;
Wegfall der Belehrungspflicht für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten

Durch das Landratsamt Hof, Abteilung Gesundheitswesen, wurde mit Schreiben vom 25.01.2005 mitgeteilt, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die HInweise zum Vollzug der §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes geändert hat. Danach unterliegen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen ab sofort nicht mehr der gesetztlichen infektionshygienischen Belehrungspflicht, da davon auszugehen sei, dass sie nicht "gewerbsmäßig" im Sinne der Vorschrift tätig sind.

Dem Infektionsschutz der Bevölkerung soll dadurch Rechnung getragen werden, dass der Personenkreis - und zwar unabhängig davon, ob er vor Ort tätig ist oder im häuslichen Bereich Lebensmittel zubereitet und zur Verfügung stellt - durch das Merkblatt "Leitfaden für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen beim Umgang mit Lebensmitteln" über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet wird. Dabei iwird besonders auf die zivilrechtliche Haftung und die strafrechtliche Verantwortung eines Jeden hingewiesen, der Lebensmittel in Verkehr bringt.

Das Merkblatt wird dem Veranstalter bei der Anzeige eines Vereinsfestes oder einer ähnlichen Veranstaltung ausgehändigt, wird aber auch jederzeit im Rathaus, Zimmer-Nr. 2, auf Anfrage ausgegeben.