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  KULTURELLES / VERANSTALTUNGEN 2012

Termine für das Jahr 2012

Februar

01.02.2012

KinderKinoKonradsreuth
"Der kleine Nick"
empfohlen ab 6 Jahre
Beginn: 15.00 Uhr

KinderKinoTeam
Kreisjugendring
10.02.2012 Filmabend mit Helmut Heske im Sportheim KOnradsreuth
Beginn: 19.00 Uhr
Fotofreunde Konradsreuth
16.02.2012 Wirtshaussingen zum Altweiberfasching Gesangverein Ahornberg von 1885
17.02.2012 Muckturnier SPD-Ortsverein
21.02.2012 Kinderfasching im "Sportheim" Elternbeirat des Wilhelm-Löhe-Kindergartens
21.02.2012 Kinderfasching im Gasthaus Gebhardt in Ahornberg Gasthaus Gebhardt
29.02.2012 KinderKinoKonradsreuth
"Mamma Muh und die Krähe"
empfohlen ab 5 Jahre
Beginn: 15.00 Uhr
KinderKinoTeam
Kreisjugendring

März

10.03.2012 Salvatorfest im "Schießhaus" Sportschützenverein Frohsinn 1885 e.V.
17.03.2012 Verleihung "Goldener Konrad" in der Schulturnhalle Bürgerverein Konradsreuth e.V.
31.03.2012 Frühlingssingen
Gesangverein Ahornberg 1885 e.v.

April

18.04.2012 KinderKinoKonradsreuth
"Wo die wilden Kerle wohnen"
empfohlen ab 8 Jahre
Beginn: 15.00 Uhr
Sportschützenverein Frohsinn 1885 e.V.
21.04.2012 Abschiedskonzert Gesangverein 1860 Konradsreuth
30.04.2012 Maibaum-Aufstellen
Martinsreuther Dorfverein

Mai

19.05 - 20.05..2012 Hallenfest im Feuerwehrgerätehaus Feuerwehrverein Konradsreuth

Juni

10.06.2012 Kulturfrühschoppen am Bürgerpark Bürgerverein Konradsreuth e.V.
17.06.2012 Gartenfest im "Züchtergarten" Geflügel- und Kleintierzuchtverein 1925 K'reuth e.V.
23.06.2012 Fackelfest am "Schießhaus" Sportschützenverein Frohsinn 1885 e.v.
24.06.2012 Gemeindefest am Evang. Gemeindezentrum Evang.-Luth. Kirchengemeinde
29.06. - 01.07.2012 Sportfest am Sportplatz in Ahornberg FC 1966 Ahornberg e.V.
30.06.2012 Sommerfest am Martin-Luther-Kindergarten
Martin-Luther-Kindergarten

Juli

07.07.2012 Sommerfest am Wilhelm-Löhe-Kindergarten Wilhelm-Löhe-Kindergarten
13.07. - 15.07.2012 Sportfest am Sportplatz in Konradsreuth FC Konradsreuth 1926 e.V.
20.07. - 22.07.2012 Sportfest in Martinsreuth 1. FC Martinsreuth e.V.
22.07.2012 Gemeindefest an der katholischen Kirche Katholische Kirchengemeinde

28.07.2012

Fest in der Freizeitanlage Steinberg Wasserwacht oder Kiokspächterin

August

11.08. - 12.08.2012 Dorffest am Dorfplatz in Ahornberg FC 1966 Ahornberg e.V.
18.08.2012 Gartenfest am Schießhaus Sportschützenverein Frohsinn 1885 e.V.
25.08. - 26.08.2012 Fischerfest am Dorfplatz in Ahornberg
Fischereiverein Ahornberg 1970 e.V.

September

07.09.2012 "Froschburg-Rock" in der Froschburg Gesangverein 1860 Konradsreuth
08.09. - 09.09.2012 "Froschburg-Kärwa" in der Froschburg
15.09.2012 Open-Air-Kindkino zum Weltkindertag Kinderkinoteam
Kreisjugendring Konradsreuth
16.09.2012 Weltkindertag in Konradsreuth
Kreisjugendring Konradsreuth

Oktober

12.10.2012 Offener Abend Square-Dance-Club Konradsreuth
13.10.2012 Herbstkultur Bürgerverein Konradsreuth e.V.
21.10.2012 Herbstkirchweih mit Markt in Konradsreuth Gemeinde Konradsrseuth und Bürgerverein Konradsreuth e.V.
28.10.2012 Herbstkirchweih in Ahornberg
 

November

03.11.2012 Weinfest im Feuerwehrhaus in Martinsreuth Feuerwehrverein Martinsreuth
03.11.2012 Fränkischer Abend Gesangverein Ahornberg 1885
04.11.2012 Terminabsprache der Vereine für das Jahr 2013
im "Schießhaus"
Sportschützenverein Frohsinn 1885 e.V.

Dezember

02.12.2012 Weihnachtsmarkt des Turnverein Konradsreuth Turnverein 1863 Konradsreuth e.V.

Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
Checkliste für Veranstalter:
(Vereine, Gastwirte)

1) Anmeldung gem. § 19 LStVG bei der Gemeinde, mindestens eine Woche vor der Veranstaltung
(Die Anzeige ist kostenfrei, wenn sie rechtzeitig erstattet wird. Bei nicht fristgemäß erstatteter Anzeige bedarf es einer kostenpflichtigen Erlaubnis.) Bei Durchführung von Veranstaltungen mit einem Besuchervolumen von 200 Besuchern und mehr, ist eine Anzeige mind. 2 Wochen vor der Veranstaltung, bei Veranstaltungen, für die verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich sind, mind. 3 Wochen vor der Veranstaltung, vorzunehmen.

Hinweis: Die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung ist immer erforderlich.
Ggfs. ist zusätzlich zu beantragen:
  .
2) Dauer der Veranstaltung (Sperrzeit)
Die seit 01.01.2005 geltende Sperrzeit, Beginn 5.00 Uhr, Ende 6.00 Uhr, gilt nur für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten.

Bei Gestattungen von öffentlichen Veranstaltungen gem. § 12 GastG (Gartenfeste und sonst. öffentliche Veranstaltungen im Freien, bzw. in Zelten) werden nach wie vor Auflagen dahingehend, dass die Veranstaltung nur bis 2.00 oder 3.00 Uhr gestattet wird.
  .
3) Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 GastG
(es muss ein besonderer Anlass vorliegen)
Gleichzeitig muss der Veranstalter eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung garantieren (Erklärung über Abwasserbeseitigung)

Bei Abhaltung einer Veranstaltung an bestimmten Plätzen, z. B. Lage an einer Kreis- oder Gemeindestraße:
  .
4) Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
(entweder bei der Gemeinde Konradsreuth - bei Gemeindestraßen, oder beim Landratsamt Hof - bei Kreisstraßen, usw.) - und zwar möglichst 3 Wochen vorher.
Der Veranstalter muss jeweils ausreichend Parkplatz zur Verfügung stellen)

Bei Veranstaltungen mit Festzug:
  .
5) Beantragung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung eines Umzuges - mindestens 3 Wochen vorher
(Vordrucke hält die Gemeinde Konradsreuth bereit)

Der Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung hat eigenverantwortlich für den geordneten und störungsfreien Verlauf zu sorgen. Bei größeren Veranstaltungen sollte sich rechtzeitig vorher mit der Gemeinde Konradsreuth in Verbindung gesetzt werden, damit evtl. zusätzlich erforderliche Auflagen (z. B. Sanitäts- u. Feuersicherheitswachen, usw.) abgeklärt werden können.

Wichtiger Hinweis für die Vereine
Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (sogenannte "Lebensmittelzeugnisse") durch beauftragte Ärzte;
Wegfall der Belehrungspflicht für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten

Durch das Landratsamt Hof, Abteilung Gesundheitswesen, wurde mit Schreiben vom 25.01.2005 mitgeteilt, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die HInweise zum Vollzug der §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes geändert hat. Danach unterliegen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen ab sofort nicht mehr der gesetztlichen infektionshygienischen Belehrungspflicht, da davon auszugehen sei, dass sie nicht "gewerbsmäßig" im Sinne der Vorschrift tätig sind.

Dem Infektionsschutz der Bevölkerung soll dadurch Rechnung getragen werden, dass der Personenkreis - und zwar unabhängig davon, ob er vor Ort tätig ist oder im häuslichen Bereich Lebensmittel zubereitet und zur Verfügung stellt - durch das Merkblatt "Leitfaden für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen beim Umgang mit Lebensmitteln" über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet wird. Dabei iwird besonders auf die zivilrechtliche Haftung und die strafrechtliche Verantwortung eines Jeden hingewiesen, der Lebensmittel in Verkehr bringt.

Das Merkblatt wird dem Veranstalter bei der Anzeige eines Vereinsfestes oder einer ähnlichen Veranstaltung ausgehändigt, wird aber auch jederzeit im Rathaus, Zimmer-Nr. 2, auf Anfrage ausgegeben.