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Das Mitteilungsblatt im Internet Hinweise

EAPl.Nr. 924/12 - SG 12

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des Gewerbesteuergesetzes (GewStG);
Änderung der Hebesätze für Realsteuern

Der Gemeinderat Konradsreuth hat in seiner Sitzung vom 21.04.2010 über die Einnahmeverbesserung bei den Realsteuern beraten. Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen, insbesondere nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung des Art. 62 der Gemeindeordnung, hat sich der Gemeinderat entschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B anzuheben. Ab dem Kalenderjahr 2010 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A von bisher 320 v.H. auf 380 v.H. angehoben. Für die Grundsteuer B erfolgt die Erhöhung des Hebesatzes von bisher 305 v.H. auf nunmehr 380 v.H.. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 335 v.H..


Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Konradsreuth

B E K A N N T M A C H U N G:

Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom 21.04.2010 den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Rechtsgrundlagen der Satzung sind Art. 23 GO, sowie § 25 GrStG und § 16 GewStG.

Die Satzung bedarf weder einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung noch einer behördlichen Zustimmung. Eine Vorlage- oder Anzeigepflicht besteht nicht. Folglich konnte die Satzung bereits am 22. April 2010 ausgefertigt werden.

Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GO, § 2 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekV) und § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Konradsreuth (GeschO) durch Abdruck (Veröffentlichung) im Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth amtlich bekannt gemacht. Der Abdruck der Satzung erfolgt in vollem Wortlaut im Anschluss an diese Bekanntmachung. Der Ausgabetag des Mitteilungsblattes ist der Tag der amtlichen Bekanntmachung. Auf Grund Ihrer Bekanntmachung tritt die Satzung mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

Konradsreuth, den 28.04.2010
Gemeinde Konradsreuth
Döhla, 1. Bürgermeister


"Die Gemeinde Konradsreuth erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - (BayRS 2020-1-1-I), sowie § 25 des Grundsteuergesetzes - GrStG - (BGBl I 1973,
S. 965) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG - (BGBl I 1991, S. 814), in den jeweils geltenden aktuellen Fassungen, folgende


Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatz-Satzung)

Vom 22. April 2010

I. Vorbemerkungen

Der Gemeinderat Konradsreuth hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.03.2010 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen und hierbei in § 4 festgelegt, dass die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer von den landwirtschaftlichen Betrieben (A), für die Grundsteuer von Grundstücken (B) und für die Gewerbesteuer in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgesetzt werden. Die Haushaltssatzung sollte nach den gesetzlichen Vorschriften (Art. 63 Abs. 3 GO) mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten.

Der Gesamtbetrag der lt. Haushaltssatzung 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen wird vom Landratsamt Hof lediglich teilweise genehmigt. Die hierdurch entstehende Finanzierungslücke lässt sich nicht schließen. Dies führt dazu, dass der Haushaltsplan 2010 entgegen Art. 64 Abs. 3 S. 1 GO nicht in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist.
Die Haushaltssatzung 2010 kann somit nicht öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten. Es ist daher erforderlich, den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2010 über die Höhe der Realsteuer-Hebesätze durch Erlass einer eigenen Hebesatz-Satzung umzusetzen.


II. § 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 380 v.H.

2. Gewerbesteuer 335 v.H.

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.


Konradsreuth, den 22. April 2010
Gemeinde Konradsreuth
Döhla, 1. Bürgermeister"

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Ortsrecht zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Veröffentlicht zum amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth vom 04.10.2003, Ausgabe 9, Oktober 2003 Jahrgang 20

(Rechtsstand 01.10.2003)

Als pdf - Dokument verfügbar ca. 400 KB
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Weitere amtliche Bekanntmachungen finden Sie im "Gemeindlichen Mitteilungsblatt", welches
monatlich erscheint und an alle Haushaltungen verteilt wird. ... jetzt auch online