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  AKTUELLES / AMTL. BEKANNTMACHUNGEN  

Das Mitteilungsblatt im Internet Hinweise

Gz.Nr. 610/21.5 - SG 3

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
zweite Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Eckardshof"
B E K A N N T M A C H U N G der öffentlichen Auslegung

Als pdf - Dokument verfügbar!

Gz.Nr. 1101/2.1 - SG 1

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Oberkotzau und der Gemeinde Konradsreuth vom 09.11.2011 / 14.11.2011 über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Konradsreuth auf die Gemeinde Oberkotzau gemäß Art. 2 Abs. 2 AGPStG

B E K A N N T M A C H U N G:

Als pdf - Dokument verfügbar!

 

Gz.Nr. 1101/2.1 - SG 1

Organisation des Standesamtes Konradsreuth;
Übertragung der Wahrnehmung der Standesamtsaufgaben von der Gemeinde Konradsreuth auf die Marktgemeinde Oberkotzau

B E K A N N T M A C H U N G:

Als pdf - Dokument verfügbar!

 

Gz.Nr.: 6314.1 - SG 1

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Erlass einer neuen Verordnung der Gemeinde Konradsreuth über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

B E K A N N T M A C H U N G:

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Gz.Nrn. 6320/2 und 8631/2 - SG 1

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Kommunalabgabengesetzes (KAG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG);
Erlass neuer Satzungen für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Gemeinde Konradsreuth


B E K A N N T M A C H U N G:

Als pdf - Dokument verfügbar!

Neues Ortsrecht zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Veröffentlicht zum amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth vom 03.12.2010, Ausgabe 12, Dezember 2010, Jahrgang 27

Rechtsstand:
Satzungen Nrn. 1 bis 6 - 01. Januar 2010
Satzungen Nrn. 7 bis 12 - 01. Januar 2011


Als pdf - Dokument verfügbar ca. 682 KB

Der neue Personalausweis

Sie können sich unter

http://www.personalausweisportal.de

umfassend über den neuen Ausweis informieren.

Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nach dem Verordnungsentwurf 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro. Der ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren kostet ebenfalls 22,80 €.


Weitere amtliche Bekanntmachungen finden Sie im "Gemeindlichen Mitteilungsblatt", welches
monatlich erscheint und an alle Haushaltungen verteilt wird. ... jetzt auch online